Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Innenarchitekturleistungen sowie Möbel- und Materialverkauf
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Innenarchitekturleistungen sowie gegebenenfalls der Verkauf von Möbeln, Materialien und Einrichtungsgegenständen. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage der schriftlich vereinbarten Honorare, Pauschalen oder Kaufpreise sowie der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Aufgaben und Produkte.
§ 2 Leistungs- und Lieferumfang
1. Der Bauherr bzw. Käufer beauftragt den Innenarchitekten mit den im Angebot beschriebenen Leistungen und/oder dem Erwerb der aufgeführten Waren.
2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungs- oder Lieferumfangs bedürfen der Schriftform.
3. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
4. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, ein fester Termin wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Lieferengpässen, Streiks, Transportstörungen) verlängern sich Fristen angemessen oder entfallen, wenn die Lieferung unmöglich wird.
§ 3 Hinweis-, Prüfungs- und Beratungspflichten
Der Innenarchitekt informiert den Bauherrn umfassend über Planungsstand, Kosten und wesentliche Entscheidungen. Werden Kostenüberschreitungen, Terminverzögerungen oder Abweichungen erkennbar, informiert er den Bauherrn unverzüglich schriftlich und schlägt – soweit möglich – Alternativen vor. Beratungen zu Materialien, Oberflächen und Produkten erfolgen nach bestem Wissen, entbinden den Käufer jedoch nicht von der Pflicht, die Eignung für den vorgesehenen Zweck selbst zu prüfen.
§ 4 Pflichten des Bauherrn / Käufers
1. Der Bauherr unterstützt die Planung und Umsetzung des Projekts durch rechtzeitige Mitwirkung und Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen.
2. Werden Dritte (z. B. Handwerksbetriebe, Fachplaner) beauftragt, liegt deren Koordination und Überwachung in der Verantwortung des Bauherrn, sofern nicht anders vereinbart.
3. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht verdeckte Mängel betreffen.
§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Alle durch den Innenarchitekten erstellten Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Visualisierungen und digitalen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
2. Der Bauherr erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Umsetzung des konkreten Projekts.
3. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veränderung der Unterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§ 6 Vertragsschluss und Vergütung
1. Ein Vertrag kommt mit beiderseitiger Unterzeichnung des Angebots oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2. Werden Leistungen oder Lieferungen ohne schriftlichen Vertrag in Anspruch genommen, gilt die vereinbarte Vergütung als anerkannt.
3. Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot genannten Preisen und Zahlungsmodalitäten.
4. Teilzahlungen sind entsprechend dem Leistungs- oder Lieferfortschritt zu leisten.
5. Bei Zahlungsverzug ist der Innenarchitekt bzw. Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassokosten zu berechnen.
6. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers.
§ 7 Lieferung und Gefahrenübergang
1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers an die vereinbarte Adresse.
2. Mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder bei Abholung durch den Kunden geht die Gefahr auf den Käufer über.
3. Transportschäden sind unverzüglich dem Transporteur und dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen.
4. Wird die Annahme verweigert oder verzögert, kann der Verkäufer die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers einlagern oder nach Fristsetzung weiterveräußern.
§ 8 Gewährleistung für Waren
1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung gemäß §§ 434 ff. BGB.
2. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen in Struktur, Farbe oder Oberflächenbeschaffenheit stellen keinen Mangel dar.
3. Die Eignung der Ware für einen bestimmten Verwendungszweck liegt in der Verantwortung des Käufers.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu erfüllen.
5. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel bestehen nur, wenn diese innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich angezeigt werden.
§ 9 Haftung
1. Der Innenarchitekt haftet für eigene Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten gehaftet, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
4. Für Schäden durch fehlerhafte Angaben des Bauherrn oder unsachgemäße Behandlung durch Dritte wird keine Haftung übernommen.
5. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert der jeweiligen Leistung oder Lieferung begrenzt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln und darf sie nur im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs weiterveräußern.
3. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Ware entsteht Miteigentum entsprechend dem Wertanteil.
§ 11 Rücknahme und Reklamation
1. Eine Rücknahme nicht vereinbarungsgemäß bestellter oder zugeschnittener Ware ist ausgeschlossen.
2. Erfolgt aus Kulanz eine Rücknahme, kann ein Abschlag für Wertminderung oder Bearbeitung erhoben werden.
3. Ware unter 5 m Länge oder ohne Nachweis (Rechnung/Lieferschein) wird grundsätzlich nicht zurückgenommen.
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Der Innenarchitekt behandelt alle ihm überlassenen Daten und Informationen vertraulich.
2. Der Bauherr bzw. Käufer stimmt der elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zur Vertragsabwicklung zu.
3. Projektergebnisse dürfen zu Referenzzwecken genutzt werden, sofern keine vertraulichen Inhalte offengelegt werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Innenarchitekten.
4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).